Verwendbarkeitsnachweis

Die Firma Celsion Brandschutzsysteme GmbH beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit der Entwicklung innovativer Brandschutzlösungen. Das Produktspektrum reicht von Brandschutzgehäusen über Trennwandsysteme bis hin zu funktionsfähigen Abkofferungen für Systeme im Bereich von IT, Sprachalarmierung, Gebäudefunk und Tunneln. Als Entwickler, Produzent und Konstrukteur unserer Produkte führen wir nahezu monatlich verschiedene Brandversuche an nationalen und internationalen Prüfstellen durch. Die Produktentwicklung basiert den Vorschriften der jeweiligen Länder und kann sich, je nach Anwendungsfall, unterscheiden. Bei den meisten Systemen werden Forderungen der DIN 4102 berücksichtigt. Neuere Systeme basieren auf den Forderungen der EN 1364, EN 1366 sowie DIN EN 13501. Die daraus resultierenden Prüf- und Klassifizierungsberichte bilden die Grundlage für die jeweiligen Expertisen/Zulassungen gemäß der entsprechenden Anwendungsbereiche. Für Brandschutzgehäuse ist meist als Verwendbarkeitsnachweis eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) vorgeschrieben, welche vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt wird. Die Möglichkeit, von allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen/Bauartgenehmigung geringfügig abzuweichen, muss im jeweiligen Anwendungsfall geprüft werden. Grundlage sind u.a. die Bestätigungen der Materialprüfanstalten bzw. gutachterliche Bewertungen, durch welche eine Abweichung von der Zulassung als nicht wesentlich angesehen werden kann. Aufgrund projektspezifischer Vorgaben und damit ggfs. notwendig werdender größerer Abweichungen vom Verwendbarkeitsnachweis, kann es notwendig werden, bei der entsprechenden obersten Baubehörde eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) zu beantragen.

In unseren Ausschreibungstexten finden Sie die, für die jeweilige der Produktserie gültigen Verwendbarkeitsnachweise bzw. Klassifizierungs- und Prüfberichte. Die Führung der Verwendbarkeitsnachweise für die Vielzahl unserer Produkte über die Homepage bzw. allgemeine Druckmedien kann auf Grund mannigfaltiger Produktausführungen, z.B. durch verschiedene Belüftungssysteme, Kabeleinführungen, Anpassungen in der Größe sowie die jeweils zu berücksichtigende Befestigungsart an Massivwänden oder leichten Trennwänden, nur projektbezogen berücksichtigt werden. Wir bitten Sie deshalb, im Bedarfsfall vor Auftragserteilung die für das Produkt notwendigen Verwendbarkeitsberichte und Expertisen projektbezogen mit dem Angebot anzufordern.

In Abstimmung mit den am Bau Beteiligten wird dann eine entsprechende Dokumentation für die Brandschutzeinhausung erstellt. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Hinweise in den Angeboten.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, projektbezogen, auf Grundlage der örtlichen Bedingungen, eine näherungsweise Berechnung der Übertemperatur zur Ermittlung des Funktionserhalts der eingebauten Anlage zu erhalten. Über diese kann bei frei projektierbaren Verteilungen ein möglicher Temperaturverlauf im Normalbetrieb sowie ein möglicher Temperaturverlauf (bei geschlossenen Belüftungssystemen) im Brandfall unter Berücksichtigung der Vor-Ort-Situation ermittelt werden. Über diese Berechnung kann im Rahmen einer Sachverständigenprüfung der Nachweis des Funktionserhalts für das jeweilige Projekt nachgewiesen werden.

Sollten Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, möchten wir Sie bitten, sich über unsere Hotline +49 3591 270 78 0 mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbinden zu lassen. Weitere Informationen zu nationalen allgemeinen bauaufsichtliche Zulassungen/Bauartgenehmigungen (abZ/aBG) erhalten Sie beim DIBt.